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In memoriam – FIZO-Elitehengst Leiknir vom Steinberg Hof

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“Oldenburg. Ein Tierarzt muss Schadenersatz für die fehlerhafte Behandlung eines Pferdes in Bramsche zahlen.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg nach einer Mitteilung vom Freitag und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Osnabrück.

Das Pferd hatte letztlich eingeschläfert werden müssen. Über die Höhe des Betrages muss jetzt das Landgericht entscheiden.
Die Besitzerin verlangt mehr als 100 000 Euro. Das Gericht hat die Revision zugelassen. (Urteil vom 26. März AZ: 14 U 100/14)

Durch Pferdetritt verletzt

Das Pferd hatte sich im Juli 2010 in Bramsche (Kreis Osnabrück) durch den Tritt eines anderen Pferdes eine Verletzung am Unterschenkel zugezogen, die auch den Knochen leicht verletzte.
Der Tierarzt versorgte die Wunde und verordnete zwei Tage Reitverbot. Einige Tage später war aus der Verletzung ein Knochenbruch geworden. Diesen soll sich das Pferd beim Aufstehen zugezogen haben. Die Operation der Fraktur misslang, das Tier wurde eingeschläfert. Das Landgericht erkannte in seinem Urteil einen schweren Behandlungsfehler. Der Tierarzt hätte empfehlen müssen, dass Tier so zu halten, dass es sich wenig bewegen und nicht hinlegen kann. Dem schloss sich das OLG an.”

Hmm.. der Tierarzt versäumte vor allem eine irgendwie geartete Lahmheitsuntersuchung…

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