11. Juni 2016

Steinunn´s Ársæll wünscht den Geschwistern alles Liebe !

 ♥ Happy birthday A- litter !!!
Steinunn´s Ársæll wünscht den Geschwistern alles Liebe !  🙂

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6. Juni 2016

Steinunn´s Ægir aka Nori fast 12 Monate alt ! ♥

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Seine Besitzerin hat viel Spaß mit dem Knaben. 🙂

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1. Juni 2016

Walden

Steinunn´s Kennel –
The pack: Afar Hvitur Kopieccy Poland aka Kári, Isdalur´s Gáska, Steinunn´s Ásleif aka Leif, Steinunn´s Brynja

31. Mai 2016

Verkaufspferd Silas vom Steinberg Hof

Verkaufspferd Silas vom Steinberg Hof –
mal gestern so auf die Schnelle geknipst.
Der Knabe ist so langsam zum Anarbeiten bereit.
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29. Mai 2016

Silverstar

Saeta vom Jürmkerland  -eine Leiknir vom Steinberg Hof- Tochter
Zitat Chris Brunat:
„IPOL-Power- Tage 2016, Futurity – Viergang : 7,0 für Tölt und Trab – 6,5 im Galopp
und naja 5,5 für Schritt (wir geloben Besserung :-P) Präsenz nochmal 6,5! Endnoten 6,60!“

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Chris Brunat : „Emotionen und Freude hier in Belm!
Saeta hatte gerade ihre Futurity Tölt Prüfung!
Sie zeigte sich von ihrer töltigen Seite und brachte eine 6,5 auf die Klasse Ovalbahn hier in Belm, Silber für das Ausnahmetalent aus Bielefeld!
Viergang Siegerehrung war direkt im Anschluss und da bekam sie dann ihren neuen Spitznamen – Silverstar!
Ein Mega Danke an Anja Breckenkamp; ich bin stolz und weiß es sehr zu schätzen,  Saeta anvertraut bekommen zu haben und natürlich sitze ich gerade hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge – ich habe mit Saeta so viel erlebt, gut dass sie in der Nachbarschaft wohnt und ich sie regelmäßig besuche – alles andere wäre auch fast nicht auszuhalten…“

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28. Mai 2016

Saer vom Steinberg Hof – tiefenentspannt :-)

IPOL- Power-Tage 2016
Saer vom Steinberg Hof von der erfolgreichen Töltprüfung
in die Kinderprüfung für die ganz Kleinen
mit einer goldenen Schleife für Blomma  🙂
Dann am nächsten Tag noch locker im Viergang- Finale
die goldenen Schleife geholt.. 🙂

O-Ton Besitzerin Nicole Klein
„Toller Saer !!! Vom T8 Finale direkt in die Kleine Reiterprüfung 😊
6,17 Finalnote (Platz 2) in der T8 und danach tiefenentspannt mit Blomma unterwegs.
Danke Großer !!!! 😚  Morgen noch V5 Finale“

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25. Mai 2016

Juchuuu ! :-)

Diese süsse Maus – Steinunn´s Bjalla – hat IHRE Familie gefunden!
Updates folgen…

13. Mai 2016

Steinunn´s Bjalla wartet sehnsüchtig auf IHRE Familie…

Diese süsse Maus – Steinunn´s Bjalla – sucht noch IHRE Familie !
Bjalla (Glöckchen) ist das Ebenbild ihrere Mama Isdalur´s Gáska,
die in den Hundeschauen mit ihrem Esprit, harmonischen Proportionen
und vorzüglichem Gebäude überzeugt hat. Die gewonnenen Titel sagen alles.
Genauso Bjalla – ein Hund , der Freude macht :
Wach und aktiv, aber auch schmusig und überaus gelehrig!

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13. Mai 2016

Grobe Behandlungsfehler ziehen Tierärzte zur Verantwortung

BGH-Sueddeutsche

10. Mai 2016

BGH

Tatsächlich,
auch der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichtesbestätigt und sogar ausgeweitet ! Tierärzte haben bei groben Behandlungsfehlern keinen Freibrief mehr.

Die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern und Befunderhebungsfehlern ist auch in der Veterinärmedizin angekommen!

Das dramatische Geschehen um Leiknir vom Steinberg Hof fand jetzt sogar den Weg zum Bundesgerichtshof Karlsruhe,
der aktuell eine Umkehr der Beweislast feststellte und damit veterinärärztlich begangene Behandlungsmängel
den am Menschen begangenen Kunstfehlern gleichsetzte.

„Die Klägerin hatte ihr Pferd dem beklagten Tierarzt wegen einer Verletzung am rechten hinteren Bein zur Behandlung vorgestellt.
Der Beklagte verschloss die Wunde, nahm aber keine weiteren Untersuchungen vor. Einige Tage später wurde eine Fraktur des verletzten Beines diagnostiziert.
Nach Operation und Reponation der Fraktur gelang nicht (beim Aufstehen barst das Bein erneut), das Pferd wurde euthanasiert.
Das Pferd hatte durch den Tritt eines anderen Pferdes eine Fissur des Knochens erlitten, die sich zu einer vollständigen Fraktur entwickelt hatte.“

Schon das Landesgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg als Berufungsgericht hatten den Tierarzt zu Schadensersatz verurteilt.
Der Tierarzt habe einen groben Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers begangen.
Er hätte erkennen müssen, dass die Möglichkeit einer Fissur bestand und dazu weitere Untersuchungen vornehmen müssen,
die die Fissur bestätigt hätten.
Vor dem BGH galt es nun abschließend zu entscheiden, wer die Beweislast zu tragen hat.
Ergebnis: Der Arzt hat zu beweisen, dass der Schaden nicht durch seine Beteiligung entstand,
bzw. auch ohne seine Beteiligung entstanden wäre.
Üblicherweise liegt diese Beweislast bei den Besitzern, bzw. bei Fällen aus der Humanmedizin beim Patienten. 

Laut BGH beziehen sich beide Tätigkeiten sich auf einen lebenden Organismus.
Damit entsteht eine Parallele bezüglich der Beweislastumkehr,
wenn es sich um schwerwiegende Verstöße grob fehlerhaft handelnder Ärzte handelt. 

Bundesgerichtshof